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Urteil zum Elterngeld: Urlaub- und Weihnachtsgeld werden nicht angerechnet

München, 29.6.2017 | 15:05 | che

Die Richter des Bundessozialgerichts (BSG) haben entschieden: Gezahltes Urlaubs- und Weihnachtsgeld spielen für die Berechnung des Elterngelds keine Rolle.

ElterngeldSonderzahlungen des Arbeitgebers werden bei der Berechnung des Elterngeldes nicht berücksichtigt.
Im vorliegenden Fall hatte eine Angestellte in Elternzeit geklagt, weil ausschließlich ihr monatliches Gehalt für die Berechnung des Elterngeldes verwendet wurde. Da im Arbeitsvertrag jedoch ein Jahresgehalt inklusive Urlaubs- und Weihnachtsgeld festgelegt worden sei, müssten ihrer Ansicht nach auch diese Zahlungen berücksichtigt werden.

In erster Instanz scheiterte die Mutter, in der Revision vor dem Landessozialgericht Berlin war sie erfolgreich. Diesem Urteil wiedersprach nun das Bundessozialgericht. Da es sich sowohl bei Urlaubs- als auch bei Weihnachtsgeld um jährliche Einmalzahlungen handele, müssten diese als „sonstige Bezüge“ eingestuft werden. Gemäß dem Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz seien diese demnach nicht anzurechnen.

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