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Gerichtsurteil: Eigenmächtige Kellerräumung durch Vermieter unzulässig

München, 8.11.2013 | 15:51 | mtr

Das Amtsgericht Hannover hat einen Vermieter dazu verurteilt, Schadenersatz zu zahlen, weil er einen vermieteten Keller eigenmächtig räumen ließ. Nach Ansicht der Richter ist eine solche Zwangsräumung nur zulässig, wenn der Eigentümer nicht rechtzeitig staatliche Behörden hinzuziehen kann oder wenn ohne sofortiges Eingreifen eine Gefahr bestanden hätte. Keine dieser Ausnahmen habe im konkreten Fall vorgelegen.

richterhammer-hunder-euro-scheineUrteil: Ein Vermieter ließ eigenmächtig den Keller seiner Mieterin räumen. Nun ist er schadenersatzpflichtig.
Da die Kellertür angeblich nicht verschlossen war, befürchtete der Eigentümer, dass andere Mieter ihren Müll dort einlagern würden. Nachdem die Mieterin nach drei Wochen nicht auf eine an der Kellertür angebrachte Nachricht reagierte, ging der Besitzer davon aus, dass sie die eingelagerten Sachen nicht mehr benötige und diese entsorgt werden könnten. Dem Gericht zufolge lag hingegen kein Grund vor, den Kellerinhalt entsorgen zu lassen - die Richter gaben der klagenden Mieterin Recht.

Selbst wenn die Geschädigte den an der Tür angebrachten Zettel bemerkt hat, ergebe sich daraus für sie keine Handlungspflicht. Zudem sei es keineswegs ungewöhnlich, dass ein Mieter seine Kellerräume nur zeitlichen sporadisch aufsucht. Daraus lasse sich keinesfalls ein Recht zur Selbsthilfe ableiten. In dem zur Wohnung gehörenden Kellerraum hatte die Klägerin verschiedene Gegenstände eingelagert.

Darunter auch eine Schildkröte, die ihren Winterschlaf hielt. Im Januar 2013 hatte die Mieterin zuletzt nach dem Tier gesehen. Als ihr Lebensgefährte vier Wochen später nach dem Tier sehen wollte, war der Keller leer geräumt. Das Gericht urteilte, dass der Hausbesitzer seiner Mieterin den entstandenen Schaden in Höhe von 560 Euro ersetzen muss.

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