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München, 8.11.2013 | 15:51 | mtr
Das Amtsgericht Hannover hat einen Vermieter dazu verurteilt, Schadenersatz zu zahlen, weil er einen vermieteten Keller eigenmächtig räumen ließ. Nach Ansicht der Richter ist eine solche Zwangsräumung nur zulässig, wenn der Eigentümer nicht rechtzeitig staatliche Behörden hinzuziehen kann oder wenn ohne sofortiges Eingreifen eine Gefahr bestanden hätte. Keine dieser Ausnahmen habe im konkreten Fall vorgelegen.
Erste Schätzungen des Statistischen Bundesamtes deuten auf einen leichten Anstieg der Unfälle in Deutschland im Jahr 2023 hin. Eine Rechtsschutzversicherung ist demnach weiterhin sinnvoll für Verkehrsteilnehmer.
Trotz einer verbesserten Schaden-Kostenquote der Cyberversicherer signalisieren neue Studienergebnisse ein wachsendes Risiko digitaler Angriffe für Unternehmen aller Branchen.
Immer wieder sind Reisende mit Flugverspätungen und -annullierungen konfrontiert. Wann man in solch einer Situation eine Entschädigung erhält und wie man diese beantragt, erfahren Sie hier.