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München, 25.8.2017 | 09:09 | che
Ein Mitarbeiter wird entlassen, weil er seinem Kollegen zwischen die Beine griff. Eine sexuelle Motivation steckte nicht dahinter – trotzdem wird das als sexuelle Belästigung gewertet. So entschieden es die Richter des Bundesarbeitsgerichts (BAG) in einem am Donnerstag veröffentlichten Urteil.
Erste Schätzungen des Statistischen Bundesamtes deuten auf einen leichten Anstieg der Unfälle in Deutschland im Jahr 2023 hin. Eine Rechtsschutzversicherung ist demnach weiterhin sinnvoll für Verkehrsteilnehmer.
Trotz einer verbesserten Schaden-Kostenquote der Cyberversicherer signalisieren neue Studienergebnisse ein wachsendes Risiko digitaler Angriffe für Unternehmen aller Branchen.
Immer wieder sind Reisende mit Flugverspätungen und -annullierungen konfrontiert. Wann man in solch einer Situation eine Entschädigung erhält und wie man diese beantragt, erfahren Sie hier.