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Sexuelle Belästigung: Griff in den Schritt rechtfertigt Kündigung

München, 25.8.2017 | 09:09 | che

Ein Mitarbeiter wird entlassen, weil er seinem Kollegen zwischen die Beine griff. Eine sexuelle Motivation steckte nicht dahinter – trotzdem wird das als sexuelle Belästigung gewertet. So entschieden es die Richter des Bundesarbeitsgerichts (BAG) in einem am Donnerstag veröffentlichten Urteil.

KündigungBAG: Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz rechtfertigt immer eine Kündigung.
Der Mitarbeiter einer Stahlfabrik hatte aus Gehässigkeit seinem Kollegen kräftig in den Schritt gefasst. Dabei war er so brutal vorgegangen, dass sein Opfer vorsorglich im Krankenhaus hatte behandelt werden müssen. Sein Arbeitgeber kündigte ihm wegen sexueller Belästigung. Daraufhin zog der Stahlarbeiter vor Gericht.

Vor dem Landesarbeitsgericht hatte er noch recht bekommen. Die Richter sahen eine Abmahnung als ausreichend an, da er sich zum einen über 20 Jahre in der Firma nichts habe zu Schulden kommen lassen. Zum anderen sei die Tat nicht sexuell motiviert gewesen.

Das BAG widersprach diesem Urteil. Unabhängig davon, welche Motivation hinter dem Griff in den Intimbereich steckte – die Berührung der Geschlechtsteile eines anderen seien immer als sexuelle Belästigung zu werten. Der Grund dafür spiele eine untergeordnete Rolle. Somit sei die Kündigung des Arbeitsvertrags durch den Arbeitgeber rechtmäßig.

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