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Schwangerschaft: Xing-Profil verstößt nicht gegen Beschäftigungsverbot

München, 18.12.2017 | 10:40 | kro

Ein Profil bei der Online-Plattform Xing zu haben verstößt nicht gegen ein Beschäftigungsverbot in der Schwangerschaft. Das geht aus einem kürzlich veröffentlichten Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg hervor.

Schwangerer Bauch am PCEin Xing-Profil allein verstößt noch nicht gegen ein Beschäftigungsverbot.
Im verhandelten Fall wurde einer schwangeren Arbeitnehmerin von ihrer Frauenärztin ein Beschäftigungsverbot bis zum Mutterschutz ausgesprochen. Der Arbeitgeber der Dame weigerte sich jedoch, ihr weiterhin eine Vergütung zu zahlen.

Die Begründung: Die Angestellte besitze ein Nutzerprofil bei Xing, weswegen nicht davon ausgegangen werden könne, dass sie nicht arbeiten könne. Die Schwangere verklagte ihren Arbeitgeber daraufhin auf die Zahlung des ausstehenden Lohns.

Entgegen der Entscheidung der ersten Instanz urteilte das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg zugunsten der Angestellten. Nach Ansicht der Richter stellt allein ein vorhandenes Nutzerprofil bei Xing keinen Verstoß gegen ein Beschäftigungsverbot dar. Schwangere dürften sich auch während eines Beschäftigungsverbots für eine andere Arbeit interessieren. Lediglich eine tatsächliche Aufnahme einer Tätigkeit könne dafür sprechen, dass das Beschäftigungsverbot nicht richtig sei.

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