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Rechte bei Massenentlassung: Schwangere sind nicht immer unkündbar

München, 23.2.2018 | 16:30 | kro

Geht es einem Unternehmen wirtschaftlich schlecht, darf im Zuge einer Massenentlassung auch Schwangeren gekündigt werden. Das hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) in einem aktuellen Urteil entschieden.

Schwangerschaftsbauch Nahaufnahme und Papiere in HandSchwangere sind bei Massenentlassungen nicht unkündbar.
Die Voraussetzung hierfür ist aus Sicht der Luxemburger Richter, dass der Arbeitgeber die Betroffenen über die Auswahlkriterien für die Entlassungen informiert. Außerdem hätten Schwangere und stillende Arbeitnehmerinnen keinen Vorrang bei der Weiterbeschäftigung oder anderweitigen Verwendung nach einer Massenentlassung, so die EuGH-Richter weiter.

Die EU-Richtlinie zum Kündigungsschutz für Schwangere enthalte lediglich Mindestvorschriften. EU-Mitgliedsstaaten hätten jedoch die Möglichkeit, Schwangere darüber hinaus zu schützen. Geklagt hatte eine Arbeitnehmerin in Spanien, die während ihrer Schwangerschaft entlassen worden war.

Zur Rechtslage in Deutschland äußerte sich der Deutsche Gewerkschaftsbund gegenüber Spiegel Online: "In Deutschland kann schwangeren Frauen auch in besonderen Ausnahmefällen gekündigt werden, aber die zuständige Landesbehörde muss im Einzelfall zustimmen", so Helga Nielebock. Die Zustimmung müsse dem Arbeitgeber vor Ausspruch der Kündigung vorliegen.

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