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Europäischer Menschenrechtsgerichtshof: Private Internetnutzung ist kein Kündigungsgrund

München, 5.9.2017 | 14:47 | kro

Eine Entlassung wegen privater Internetnutzung am Arbeitsplatz ist rechtswidrig. Das hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte am Dienstag in einem wegweisenden Urteil entschieden.

Mann am ComputerEine Überwachung von Mitarbeiter-PCs ist nur nach Vorankündigung zulässig.
Im verhandelten Fall verschickte ein rumänischer Ingenieur über den Internetzugang seines Arbeitgebers Nachrichten an seine Verlobte und seinen Bruder, in denen es um sein Sexualleben und seine Gesundheit ging. Das Unternehmen zeichnete die Konversationen auf, ohne vorher den Mitarbeiter über die Möglichkeit einer Kontrolle zu informieren.

Der Ingenieur klagte gegen seine darauffolgende Entlassung, unterlag jedoch vor den rumänischen Gerichten. Die Richter des Europäischen Menschenrechtsgerichtshofs entschieden schließlich zugunsten des Arbeitnehmers.

Aus Sicht der Straßburger Richter muss es einen legitimen Grund für eine Überwachung geben und Arbeitgeber müssen vorab über die Möglichkeit und das Ausmaß von Kontrollen informieren. Das Urteil gilt für Rumänien, jedoch muss sich auch Deutschland als Mitglied des Europarats daran orientieren.

Erst kürzlich hat auch das Bundesarbeitsgericht in einem ähnlichen Fall geurteilt, dass die Mitarbeiterüberwachung per Keylogger ohne konkreten Verdacht unzulässig ist.

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