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Arbeitsrecht-Urteil: Mitarbeiterüberwachung per Keylogger unzulässig

München, 27.7.2017 | 15:05 | kro

Arbeitgeber dürfen die Tastatur-Eingaben ihrer Mitarbeiter nicht ohne konkreten Verdacht überwachen. Das hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) am Donnerstag entschieden und damit die Rechte von Arbeitnehmern gestärkt.

Hände auf TastaturDie unbegründete Überwachung mittels Keylogger ist unzulässig.
Im verhandelten Fall wurde einem Web-Entwickler gekündigt, weil er während der Arbeitszeit auf seinem Dienst-PC ein eigenes Computerspiel programmiert sowie für die Firma seines Vaters gearbeitet hatte.

Festgestellt wurde die private PC-Nutzung mit einem sogenannten Keylogger. Mithilfe dessen wird protokolliert, welche Tasten auf einer Tastatur gedrückt werden. So können beispielsweise eingegebene Passwörter und durchgeführte Google-Suchen ermittelt werden.

Das Bundesarbeitsgericht gab der dagegen gerichteten Kündigungsschutzklage – ebenso wie die Vorinstanzen – statt und erklärte die außerordentliche, fristlose Kündigung für unwirksam.

Der Arbeitgeber habe durch die Nutzung des Keyloggers das Recht des Mitarbeiters auf informationelle Selbstbestimmung verletzt, so die BAG-Richter. Die ohne konkreten Verdacht auf eine Straftat oder andere schwerwiegende Pflichtverletzung veranlasste Maßnahme sei unverhältnismäßig gewesen.

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