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München, 27.7.2017 | 15:05 | kro
Arbeitgeber dürfen die Tastatur-Eingaben ihrer Mitarbeiter nicht ohne konkreten Verdacht überwachen. Das hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) am Donnerstag entschieden und damit die Rechte von Arbeitnehmern gestärkt.
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Arbeitgeber müssen sich während der Pandemie auf neue Herausforderungen einstellen, immerhin haben sie gegenüber ihren Arbeitnehmern einige Verpflichtungen.