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Mietrecht-Urteil: Musizierende Kinder sind keine Lärmbelästigung

München, 20.6.2017 | 10:25 | kro

Musizieren die Nachbarskinder gerne, muss das hingenommen werden. Das hat das Amtsgericht München in einem aktuellen Urteil entschieden.

Junge am SchlagzeugKinder dürfen laut dem Urteil zu Hause musizieren.
Im verhandelten Fall spielten die vier Kinder der Besitzer eines freistehenden Eigenheims regelmäßig Schlagzeug, Saxofon und Tenorhorn. Die Bewohner des benachbarten Einfamilienhauses fühlten sich in der Nutzung ihres Anwesens stark beeinträchtigt und klagten gegen die Eltern.

Ihre Argumentation: Die Kinder würden auch während der in der Hausordnung vorgeschriebenen Ruhezeiten musizieren. Zudem würde die im Nachbarshaus ankommende Lautstärke teilweise bis zu 70 Dezibel betragen.

Nach Auswertung der von den Klägern vorgelegten Lärmprotokolle wies das Amtsgericht München die Klage ab. In den Protokollen sei innerhalb von zwei Jahren nur weniger als eine Handvoll relevanter Fälle festgehalten. Daher sei davon auszugehen, dass in aller Regel eben nicht in der Mittagszeit musiziert werde.

Bei den wenigen Ausnahmen, in denen doch mittags Musik gemacht wurde, muss nach Ansicht der Richter jedoch berücksichtigt werden, dass die Lärmverursacher minderjährige Kinder sind. Von diesen könne – im Gegensatz zu Erwachsenen – nicht ohne Weiteres die Einhaltung von Regeln verlangt werden. Ein relevanter Rechtsverstoß liege daher nicht vor.

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