Jetzt Punkteteilnehmer werden: 5 € sichern
Sie sind hier:

Arbeitsrecht: Morddrohung rechtfertigt fristlose Kündigung

München, 9.6.2017 | 09:45 | kro

Wer seinem Vorgesetzten mit Mord droht, darf fristlos gekündigt werden. Das hat das Landesarbeitsgericht Düsseldorf am Donnerstag entschieden.

Telefonzelle InnenansichtEine Morddrohung rechtfertigt eine fristlose Kündigung.
Im verhandelten Fall war ein Mann als Sachbearbeiter im Landeskriminalamt Nordrhein-Westfalen tätig. Zwischen ihm und seinem Vorgesetzten kam es zum Streit. Der Grund: Der Mitarbeiter hatte ohne Berechtigung den Dienstkopierer für die Personalratswahl benutzt und sich geweigert, die Kosten zu erstatten. Er wurde schließlich wegen Betrugs verurteilt.

Zudem wurde dem Mann fristlos gekündigt. Der Vorwurf: Er habe seinen Vorgesetzten bei einem Anruf von einer Telefonzelle aus mit den Worten „Ich stech dich ab“ bedroht.

Bereits in erster Instanz wurde die Kündigungsschutzklage des Sachbearbeiters abgewiesen. Aus Sicht der Richter ist es nachvollziehbar, dass der Vorgesetzte seinen Mitarbeiter an seiner Stimme und Sprechweise erkannt hat. Wegen der ernsthaften Bedrohung sei eine Weiterbeschäftigung des Klägers nicht mehr zumutbar und mache auch eine vorherige Abmahnung entbehrlich.

Das Landesarbeitsgericht Düsseldorf hat diese Entscheidung bestätigt. Eine Revision ist nicht zugelassen.

Weitere Nachrichten zum Thema Rechtsschutzversicherung