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Urteil Gartennutzung: Mieter dürfen Kinderspielhaus aufstellen

München, 24.8.2016 | 10:22 | kro

Die Mieter eines Grundstücks dürfen im Garten ein Kinderspielhaus aufstellen. Dies stellt keine vertragswidrige Nutzung dar. Das geht aus einem kürzlich veröffentlichen Urteil des Amtsgerichts Flensburg hervor.
 

Junge im SpielhausMieter dürfen ein Spielhaus im Garten aufstellen.
Im verhandelten Fall stellte die Mieterin für ihren Sohn ein Spielhaus im Garten auf. Der Vermieterin war das ein Dorn im Auge und sie forderte die Beseitigung.

Das Amtsgericht Flensburg entschied zugunsten der Mieterin. Aus Sicht der Richter stellte die Errichtung eines Spielhauses keinen vertragswidrigen Gebrauch des Gartens dar. Laut Mietvertrag sei dies nicht verboten.

Zudem liege auch keine unzulässige bauliche Veränderung des Gartens vor, so die Richter weiter. Vielmehr handle es sich um eine lediglich temporäre Umgestaltung des Gartens, die folgenlos wieder beseitigt werden könne. Die Mieterin sei allerdings verpflichtet, das Spielhaus nach Mietende wieder zu entfernen.
 

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