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Gesetzesänderung: Mehr Rechte für Beschäftigte

München, 25.11.2016 | 12:37 | kro

Leiharbeiter bekommen künftig mehr Rechte. Der Bundesrat hat am Freitag die vom Bundestag beschlossenen Änderungen im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz gebilligt. Diese sollen zum 1. April 2017 in Kraft treten.

Aufschrift auf Bundesrat-GebäudeDer Bundesrat hat Änderungen am Arbeitnehmerüberlassungsgesetz zugestimmt.
Ein Eckpunkt: Leiharbeiter müssen künftig nach 18 Monaten fest übernommen werden, wenn sie weiterhin in dem betreffenden Betrieb arbeiten sollen. Andernfalls muss der Verleiher sie abziehen – außer die Tarifpartner einigen sich per Tarifvertrag auf eine längere Überlassungsdauer.

Zudem haben Leiharbeitnehmer mit den Gesetzesänderungen den gleichen Lohnanspruch wie Mitarbeiter aus der Stammbelegschaft, wenn sie neun Monate in ein und demselben Entleihbetrieb gearbeitet haben. Je nach Branchen-Zusatzvertrag kann die Anpassung stufenweise erfolgen – spätestens jedoch nach 15 Monaten müssen die Betroffenen das gleiche Arbeitsentgelt erhalten.

Eine weitere Neuerung: Leiharbeiter dürfen nicht mehr als Streikbrecher eingesetzt werden. In einem bestreikten Betrieb dürfen sie jedoch arbeiten, wenn sie keine Tätigkeit eines streikenden Beschäftigten ausüben.

Um eine missbräuchliche Verlängerung von Leiharbeit über Werkverträge zu verhindern, sollen Arbeitnehmerüberlassungen künftig verpflichtend offengelegt werden. Überdies sollen Betriebsräte über den Einsatz von Leiharbeit und Werkverträgen unterrichtet werden.
 

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