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Mietrecht-Urteil zu Wohnungsbesichtigungen: Makler dürfen keinen Eintritt verlangen

München, 16.6.2016 | 16:23 | kro

Makler dürfen für Wohnungsbesichtigungen keinen Eintritt verlangen. Das hat das Landgericht Stuttgart am Mittwoch entschieden.
 

Schlüssel Geldscheine GrundrissBei Wohnungsbesichtigungen darf kein Eintritt verlangt werden.
Im verhandelten Fall verlangte ein Makler Medienberichten zufolge bei Wohnungsbesichtigungen pro Interessent eine Besichtigungsgebühr von 35 Euro. Die jeweiligen Vermieter mussten für diese Dienste nichts bezahlen.

Diese Praxis ist laut dem Landgericht Stuttgart nicht rechtmäßig. Immobilienmakler dürfen aus Sicht der Richter keine Besichtigungsgebühr von Interessenten verlangen – sie würden damit das Bestellerprinzip aushebeln. Dieses gilt bundesweit und besagt, dass ein Mieter nur Maklergebühren bezahlen muss, wenn er einen Makler explizit mit der Wohnungssuche beauftragt.

Ulrich Ropertz vom Deutschen Mieterbund begrüßt diese Entscheidung und vermutet, dass von diesem Urteil eine Signalwirkung ausgehen könnte: „Die Geschäftsidee, das Gesetz auszuhebeln, ist damit eine tote Idee.“ Wer dennoch Gebühren von Mietern verlange, müsse nun weiterhin mit Abmahnungen von Mietervereinen rechnen.

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