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Urteil: Kürzere Arbeitszeit wegen Betriebsratsaktivität

München, 19.1.2017 | 15:31 | kro

Wer als Betriebsratsmitglied am folgenden Tag an einer Betriebsratssitzung teilnimmt, kann die vorherige Nachtschicht verkürzen, um die vorgeschriebene Ruhezeit einzuhalten. Das hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) am Mittwoch entschieden.

Gruppe Menschen beim MeetingBetriebsratsmitglieder dürfen ihre Arbeitszeit in bestimmten Fällen kürzen.
Im verhandelten Fall machte ein Schichtarbeiter in der Nachschicht früher Feierabend, um am kommenden Nachmittag vor seiner nächsten Nachtschicht als Betriebsratsmitglied an einer Sitzung teilzunehmen.

Sein Arbeitgeber rechnete ihm wegen der verkürzten Schicht weniger Stunden an. Dagegen klagte der Arbeitnehmer – mit Erfolg.

Aus Sicht der BAG-Richter steht Betriebsratsmitgliedern auch bei einer verkürzten Arbeitszeit der volle Lohn zu, wenn ihre reguläre Arbeitszeit ein Mitwirken im Betriebsrat unmöglich macht. Dabei zu berücksichtigen seien auch die gesetzlich vorgeschriebenen Ruhezeiten.
 

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