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Urteil: Keine Sperrzeit bei Kündigung wegen Weiterbildung

München, 2.12.2016 | 12:08 | kro

Wer seine Stelle kündigt, um sich weiterzubilden, darf von der Arbeitsagentur keine Sperrzeit für den Bezug von Arbeitslosengeld bekommen. Das hat das Sozialgericht Karlsruhe in einem aktuellen Urteil entschieden.

Justitia Statue blauer HimmelLaut dem Sozialgericht Karlsruhe rechtfertigt eine Kündigung wegen Weiterbildung keine Sperrzeit.
Im verhandelten Fall kündigte ein Mann seine Anstellung als Zimmerer, um einen einjährigen Vorbereitungskurs zur Meisterausbildung zu besuchen. Die beklagte Arbeitsagentur belegte ihn daraufhin mit einer Sperrzeit für Arbeitslosengeld.

Der Mann beantragte deren Aufhebung. Die Arbeitsagentur lehnt dies ab. Die Begründung: Grundsätzlich sei es zwar zu begrüßen, wenn sich ein Facharbeiter weiter qualifiziere. Dies könne jedoch nicht so weit gehen, ein sicheres Beschäftigungsverhältnis aufzugeben und für den Lebensunterhalt Leistungen zu fordern.

Das Sozialgericht Karlsruhe sah dies anders und entschied zugunsten des Zimmerers. Sein Handeln sei gedeckt durch das Grundgesetz, demzufolge alle Deutschen das Recht haben, Arbeitsplatz, Beruf und Ausbildungsstätte frei zu wählen. Zudem hätte der Vorbereitungskurs nicht berufsbegleitend durchgeführt werden können.
 

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