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Urteil: Keine Kündigung wegen geändertem XING-Profil

München, 13.2.2017 | 10:44 | kro

Eine fristlose Kündigung, weil ein Arbeitnehmer bereits vor Ende seines Arbeitsverhältnisses seinen XING-Status auf „Freiberufler" ändert, ist unwirksam. Das hat das Landesarbeitsgericht Köln in einem aktuellen Urteil entschieden.

Laptop HandEin geändertes Xing-Profil rechtfertigt keine Kündigung.
Im verhandelten Fall vereinbarte der Mitarbeiter einer Steuerkanzlei mit seinem Arbeitgeber einen Aufhebungsvertrag mit mehrmonatiger Auslauffrist. Kurz vor Ende des Arbeitsverhältnisses gab der Mitarbeiter in seinem XING-Profil an, als Freiberufler tätig zu sein.

Der Arbeitgeber sprach daraufhin eine fristlose Kündigung aus, weil er darin eine unzulässige Konkurrenztätigkeit sah. Aufgrund der überwiegend beruflichen Nutzung des Netzwerks sei davon auszugehen, dass der Angestellte aktiv Mandanten habe abwerben wollen.

Ebenso wie die Vorinstanz erklärte auch das Landesarbeitsgericht Köln die fristlose Kündigung für unwirksam: Einem Arbeitnehmer sei zwar grundsätzlich während des gesamten Arbeitsverhältnisses eine Konkurrenztätigkeit untersagt.

Allein die falsche Angabe des beruflichen Status reiche aber noch nicht für die Feststellung einer solchen Tätigkeit, so die Richter. Hinzu komme, dass der Mitarbeiter in der Rubrik „Ich suche" keine Angaben zu gesuchten freiberuflichen Mandaten gemacht habe. Eine Revision wurde nicht zugelassen.
 

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