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Urteil: Hitlergruß rechtfertigt fristlose Kündigung

München, 25.10.2016 | 09:29 | kro

Wer einem Kollegen den Hitlergruß zeigt, darf fristlos entlassen werden. Das geht aus einem kürzlich veröffentlichten Urteil des Arbeitsgerichts Hamburg hervor.

Mann und Kiste mit BürosachenEine fristlose Kündigung wegen Zeigen des Hitlergrußes ist rechtens.
Im verhandelten Fall erhob ein Mitarbeiter nach einer Auseinandersetzung bei einer Betriebsversammlung seinen Arm gegenüber dem Betriebsratsvorsitzenden zum Hitlergruß und bezeichnete diesen als Nazi. Mit Zustimmung des Betriebsrats wurde dem Mann daraufhin fristlos gekündigt.

Der Mitarbeiter wollte die Kündigung nicht akzeptieren und zog vor Gericht. Seine Argumentation: Wegen seiner türkischen Abstammung könne er kein deutsch-nationalsozialistisches Gedankengut aufweisen. Daher könne seine Handlung auch nicht als rechtsradikal eingestuft werden.

Die Hamburger Richter sahen dies anders und erklärten die fristlose Kündigung für wirksam. Die Abstammung gebe keinen Aufschluss über die innere Haltung, so die Richter. Der Hitlergruß als nationalsozialistisches Kennzeichen müsse in einem Arbeitsverhältnis nicht hingenommen werden. Zudem habe der Kläger den Betriebsratsvorsitzenden mit der Bezeichnung als Nazi grob beleidigt.
 

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