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Hakenkreuz in Arbeitszeit: Kündigung wegen Hitler-Lektüre rechtens

München, 26.9.2017 | 10:16 | kro

Eine Kündigung wegen der Lektüre der Original-Ausgabe von „Mein Kampf“ während der Arbeitszeit ist auch ohne vorherige Abmahnung rechtswirksam. Das hat das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg am Montag entschieden.

Aufgeschlagenes BuchEine unangemessene Lektüre kann den Arbeitsplatz kosten.
Im verhandelten Fall las ein Berliner Ordnungsamtsmitarbeiter während der Arbeitszeit im Pausenraum seines Dienstgebäudes die Original-Ausgabe des Hitler-Buchs. Auf dem Buchdeckel war ein eingeprägtes Hakenkreuz.

Dafür kassierte er eine Kündigung. Gegen diese klagte der Mann, da sie ohne vorherige Abmahnung ausgesprochen worden war. Seine Klage blieb jedoch erfolglos.

Aus Sicht der Richter trat der gekündigte Mitarbeiter in seiner Uniform als Repräsentant des Landes Berlin auf. Als solcher sei er besonders verpflichtet, jederzeit für die freiheitlich-demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes einzutreten.

Gegen diese Pflicht habe er mit dem öffentlichen Zeigen des Hakenkreuzes als verfassungswidrigem Symbol in besonderer Weise verstoßen, so die Richter weiter. Ein solch schwerwiegendes Verhalten müsse vor einer ordentlichen Kündigung des Arbeitsverhältnisses nicht erst abgemahnt werden.

Eine Revision an das Bundesarbeitsgericht wurde nicht zugelassen.

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