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München, 16.9.2016 | 11:15 | kro
Ein Gewerbetreibender, der kostenlos öffentliches WLAN zur Verfügung stellt, haftet nicht für Urheberrechtsverletzungen seiner Kunden. Das hat der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) am Donnerstag in einem richtungsweisenden Urteil zur Störerhaftung entschieden.
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