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München, 6.11.2018 | 16:05 | msc
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat die Arbeitnehmerrechte beim Urlaubsanspruch gestärkt. Dieser erlischt nicht automatisch, wenn der Arbeitnehmer es versäumte, rechtzeitig einen Urlaubsantrag einzureichen. Auch Erben von verstorbenen Arbeitnehmern profitieren von dem am Dienstag beschlossenen EuGH-Urteil.
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Arbeitgeber müssen sich während der Pandemie auf neue Herausforderungen einstellen, immerhin haben sie gegenüber ihren Arbeitnehmern einige Verpflichtungen.