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München, 23.9.2015 | 14:54 | mtr
Nur weil ein Bieter zahlreiche Ebay-Angebote während laufender Auktionen zurückgenommen hat, muss er nicht als unseriöser Käufer gelten. Wer das Angebot eines solchen Bieters streicht und die gesamte Auktion abbricht, macht sich unter Umständen gegenüber dem potenziellen Käufer schadenersatzpflichtig. Das geht aus einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) vom Mittwoch hervor.
Erste Schätzungen des Statistischen Bundesamtes deuten auf einen leichten Anstieg der Unfälle in Deutschland im Jahr 2023 hin. Eine Rechtsschutzversicherung ist demnach weiterhin sinnvoll für Verkehrsteilnehmer.
Trotz einer verbesserten Schaden-Kostenquote der Cyberversicherer signalisieren neue Studienergebnisse ein wachsendes Risiko digitaler Angriffe für Unternehmen aller Branchen.
Immer wieder sind Reisende mit Flugverspätungen und -annullierungen konfrontiert. Wann man in solch einer Situation eine Entschädigung erhält und wie man diese beantragt, erfahren Sie hier.