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München, 13.11.2014 | 13:11 | mtr
Wer bei einer Online-Auktion für eine Ware ein Angebot abgibt, hat Anspruch auf Herausgabe des Kaufobjekts – selbst wenn es sich dabei um einen Pkw zum Kaufpreis von einem Euro handelt. Bricht der Anbieter die Auktion jedoch vorzeitig ab, weil er einen anderen Käufer gefunden hat, muss er dem Höchstbietenden einen Ausgleich zahlen. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) am Mittwoch entschieden.
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