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Urteil: Duschen im Stehen kann vertragswidrig sein

München, 27.3.2017 | 09:44 | kro

Wer in seiner Mietwohnung im Stehen duscht, handelt unter Umständen vertragswidrig. Das hat das Landgericht Köln in einem aktuellen Urteil entschieden.

Duschkopf mit WasserDas Duschen im Stehen kann vertragswidrig sein.
Im verhandelten Fall verurteilte das Amtsgericht Köln einen Vermieter dazu, in seiner vermieteten Wohnung den Schwarzschimmel an der Badezimmer-Wand durch bauliche Maßnahmen beseitigen zu lassen. Außerdem wurde eine Mietminderung in Höhe von zehn Prozent für angemessen befunden.

Der Vermieter ging dagegen vor dem Landgericht Köln in Berufung – mit Erfolg. Für die Richter der zweiten Instanz stand nach einem eingeholten Sachverständigen-Gutachten fest, dass der Schimmelbefall einzig darauf zurückzuführen war, wie der Mieter das Bad nutzte.

Denn die Wand um die Badewanne war nur in halber Stehhöhe gefliest, sodass bei jedem aufrechten Duschen Spritzwasser in den nicht gefliesten Wandteil eindrang. Für den Mieter habe daher erkennbar sein müssen, dass diese Art der Nutzung zu einer Beschädigung der Wand führe, so die Richter. Das Duschen im Stehen sei daher vertragswidrig.

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