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BGH-Urteil: Teure Reise-Umbuchungen zulässig

München, 28.9.2016 | 09:42 | che

Erkrankt ein Teilnehmer kurz vor Reiseantritt und bittet um Umbuchung auf eine andere Person, darf der Reiseveranstalter auch zukünftig hohe Umbuchungskosten verlangen. So entschieden es die Richter des Bundesgerichtshofs (BGH) in einem am Dienstag veröffentlichten Urteil.

Justitia neben Landkarte und ReisepässenReiseveranstalter dürfen auch künftig hohe Zusatzkosten bei Umbuchung auf eine andere Person verlangen.
Zwei Fälle wurden diesbezüglich vor dem BGH verhandelt. Die Kläger waren kurz vor Reiseantritt erkrankt und wollten ihre Pauschalreise auf andere Personen umbuchen. Die jeweiligen Reiseveranstalter veranschlagten für die Umbuchung 85 beziehungsweise 90 Prozent des Reisepreises als Rücktrittsentschädigung.

In letzter Instanz lehnten die Richter die Klage ab. Zwar sei der Reiseveranstalter dazu verpflichtet, eine Umbuchung im Krankheitsfall zu ermöglichen. Jedoch sei es per Gesetz festgelegt, dass der Kunde die Mehrkosten dafür zu tragen habe. In der Regel müssten die Veranstalter die Flüge in einem solchen Fall neu buchen, was zu den hohen Kosten führe.

Auch wenn das eine Umbuchung für den Kunden wirtschaftlich unattraktiv mache, könne man nicht verlangen, dass der Reiseveranstalter die Kosten zu tragen hätte, so die Richter des BGH.

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