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München, 10.7.2014 | 15:52 | mtr
Ist in einem Mischmietvertrag nicht eindeutig geregelt, ob es sich um einen gewerblichen oder privaten Mietvertrag handelt, darf der Vermieter diesen nicht ohne berechtigtes Interesse kündigen. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) am Donnerstag entschieden. In der Urteilsbegründung heißt es: Lässt sich aus dem Verhältnis der für die jeweilige Nutzungsart vorgesehenen Flächen und der Verteilung der Gesamtmiete die Art der Hauptnutzung nicht feststellen, unterliegt der Vertrag dem Miet- und Kündigungsrecht für Privatpersonen.
Die Zahl an Spam-Mails erreicht 2024 ein neues Hoch. Für Empfänger steigt damit das Risiko, finanziellen Schaden zu nehmen, weil Spam zunehmend schwerer zu erkennen ist. Hier erfahren Sie, welche Arten von Spam-Mails es gibt und wie Sie sich am besten davor schützen können.
Das neue Cannabiskonsumgesetz in Deutschland revolutioniert den Umgang mit Cannabis, bringt jedoch komplexe rechtliche Herausforderungen mit sich. Erfahren Sie mehr über die Vorteile einer Rechtsschutzversicherung.
Erste Schätzungen des Statistischen Bundesamtes deuten auf einen leichten Anstieg der Unfälle in Deutschland im Jahr 2023 hin. Eine Rechtsschutzversicherung ist demnach weiterhin sinnvoll für Verkehrsteilnehmer.