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BGH-Urteil Mietrecht: Widerrufsrecht nicht auf Mieterhöhungen anwendbar

München, 18.10.2018 | 10:06 | whe

Hat ein Mieter eine vom Vermieter angesetzte Mieterhöhung akzeptiert, kann er diese später nicht widerrufen. Dieses Urteil hat der Bundesgerichtshof (BGH) am Mittwoch verkündet.

Modellhaus und Münzen liegen auf einem Tisch vor einem Notizblock und einem Taschenrechner im HintergrundDas Widerrufsrecht gilt nicht für Mieterhöhungen.
Der BGH hat entschieden, dass Mietverhältnisse anders als beispielswiese telefonisch geschlossene Verträge zu bewerten sind. Solche sogenannten Fernabsatzverträge sind innerhalb von zwei Wochen nach Vertragsabschluss ohne Angabe von Gründen widerrufbar.

Die vorsitzende Richterin betonte, dass das Widerrufsrecht Verbraucher vor Fehlentscheidungen schützen soll. Im Falle einer Mieterhöhung werde einem Mieter jedoch genügend Zeit eingeräumt, um dieser entweder zuzustimmen oder sie abzulehnen. Erst nach einer Frist von zwei Monaten ist es dem Vermieter erlaubt, eine Zustimmung des Mieters einzuklagen. Zudem müssen Mieterhöhungen immer begründet werden.
 

Mieterhöhungen der letzten Monate können nicht widerrufen werden

Die Grundlage der Verhandlung war die Klage eines Berliners, der eine Mieterhöhung von rund 120 Euro monatlich zunächst angenommen hatte. Kurz darauf widerrief er jedoch seine Zustimmung und zahlte die erhöhte Miete nur unter Vorbehalt weiter. Daraufhin wollte er die zusätzlich gezahlte Miete vom Vermieter erstattet bekommen sowie die Mieterhöhung für nicht rechtskräftig erklären lassen.

Die Klage war bereits in den Vorinstanzen gescheitert. Mit der Rückweisung einer Revision des BGH ist das Urteil nun rechtskräftig. Damit sind etliche Mieterhöhungen der letzten Monate rechtens und können nicht widerrufen werden.
 

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