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BGH-Urteil Mietrecht: Sozialwohnungen müssen nicht dauerhaft günstig bleiben

München, 8.2.2019 | 12:40 | kro

Mit öffentlichen Mitteln geförderte Sozialwohnungen müssen nicht dauerhaft günstig vermietet werden. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) in einem aktuellen Urteil entschieden.

Hochhäuser in NahaufnahmeSozialwohnungen müssen diesen Status nicht ewig behalten.
Geklagt hatte eine Wohnungsbaugenossenschaft gegen eine alte Vertragsvereinbarung mit der Stadt Langenhagen. Demnach sollten 52 mit öffentlichen Mitteln in den 90er Jahren errichtete Sozialwohnungen dauerhaft diesen Status behalten. Aus Sicht der Genossenschaft sollten die Belegungsrechte der Stadt jedoch nach 20 Jahren enden, damit die Wohnungen ohne Beschränkung vermietet werden können.

Nachdem die Wohnungsbaugenossenschaft in den Vorinstanzen keinen Erfolg hatte, urteilte der BGH nun zu ihren Gunsten. Laut den Erfurter Richtern ist die entsprechende Vertragsklausel unwirksam. Der gewählte Förderweg sehe keine zeitlich unbefristeten Belegungsrechte vor.

Die Sozialbindung endet aber nicht sofort. Der BGH hat den Fall zur Ermittlung einer angemessenen Frist an das Oberlandesgericht Celle zurückverwiesen.

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