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BGH-Urteil Eigentümergemeinschaft: Nachbarn müssen Vermietung an Touristen dulden

München, 12.4.2019 | 14:50 | kro

Eine Eigentumswohnung in einer Eigentümergemeinschaft kann auch dann kurzzeitig als Ferienwohnung vermietet werden, wenn die anderen Eigentümer dagegen sind. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) in einem aktuellen Urteil entschieden.

Koffer in Wohnung mit FrauNachbarn müssen die Vermietung an Touristen dulden.
Im verhandelten Fall wollte eine Wohnungseigentümerin ihre Wohnung als Ferienwohnung an Touristen vermieten. Diese kurzzeitige Vermietungsform war laut der zu diesem Zeitpunkt gültigen Gemeinschaftsordnung der Eigentümergemeinschaft ausdrücklich erlaubt.

Die anderen Wohnungseigentümer des Mehrfamilienhauses beschlossen daraufhin, dass Kurzzeit-Vermietungen künftig nicht mehr erlaubt seien. Dagegen zog die Frau vor Gericht – mit Erfolg.

BGH bestätigt Nutzungserlaubnis als Ferienwohnung

Aus Sicht der BGH-Richter war der nachträgliche Beschluss der anderen Eigentümer über den Kopf der Klägerin hinweg rechtswidrig. Jeder Wohnungseigentümer müsse sich darauf verlassen können, dass die Nutzung seiner Immobilie nicht ohne sein Zutun eingeschränkt werde, so die Urteilsbegründung.

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