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München, 1.12.2016 | 09:51 | che
Wird einem Mieter aufgrund von Eigenbedarf gekündigt, muss der Vermieter ein konkretes Interesse an einer zeitnahen Eigennutzung haben. Ist dies nicht der Fall, ist die Kündigung unzulässig und der Mieter hat Anspruch auf Schadensersatz. So lautet ein Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH), das am Montag veröffentlicht wurde.
Erste Schätzungen des Statistischen Bundesamtes deuten auf einen leichten Anstieg der Unfälle in Deutschland im Jahr 2023 hin. Eine Rechtsschutzversicherung ist demnach weiterhin sinnvoll für Verkehrsteilnehmer.
Trotz einer verbesserten Schaden-Kostenquote der Cyberversicherer signalisieren neue Studienergebnisse ein wachsendes Risiko digitaler Angriffe für Unternehmen aller Branchen.
Immer wieder sind Reisende mit Flugverspätungen und -annullierungen konfrontiert. Wann man in solch einer Situation eine Entschädigung erhält und wie man diese beantragt, erfahren Sie hier.