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München, 11.11.2015 | 15:32 | mtr
Sein Auto nach einem Kasko-Schaden nicht reparieren und sich stattdessen die fiktiven Reparaturkosten vom Versicherer auszahlen zu lassen, ist gängige Praxis. Hierfür ist es unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt, das Gutachten auf Basis einer markengebundenen Fachwerkstatt erstellen zu lassen, auch wenn diese in der Regel teurer ist als eine freie Werkstatt. Der Versicherungsnehmer muss sich von seinem Versicherer nicht auf die niedrigeren Kosten einer freien Werkstatt verweisen lassen, urteilte der Bundesgerichtshof (BGH) am Mittwoch.
Erste Schätzungen des Statistischen Bundesamtes deuten auf einen leichten Anstieg der Unfälle in Deutschland im Jahr 2023 hin. Eine Rechtsschutzversicherung ist demnach weiterhin sinnvoll für Verkehrsteilnehmer.
Trotz einer verbesserten Schaden-Kostenquote der Cyberversicherer signalisieren neue Studienergebnisse ein wachsendes Risiko digitaler Angriffe für Unternehmen aller Branchen.
Immer wieder sind Reisende mit Flugverspätungen und -annullierungen konfrontiert. Wann man in solch einer Situation eine Entschädigung erhält und wie man diese beantragt, erfahren Sie hier.