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Eine Kaskoversicherung schützt das versicherte Auto sowie definiertes Fahrzeugzubehör. Der Abschluss einer Kfz-Kasko ist – im Gegensatz zur Kfz-Haftpflicht – freiwillig. Der Kaskoschutz wird wahlweise als Teilkasko oder Vollkasko angeboten.
Steuerlich absetzbar ist eine Kaskoversicherung bei einer privaten Fahrzeugnutzung nicht, da sie als Sachversicherung nicht als Vorsorgeleistung gilt.
Der Beitrag zur Kaskoversicherung kann reduziert werden durch: