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Gesetzesänderung: Bayern verschärft Zweckentfremdungsverbot für Wohnraum

München, 31.5.2017 | 10:28 | kro

Wer seine Wohnung in Bayern illegal an Touristen vermietet, muss künftig mit einem höheren Bußgeld rechnen. Der Bayerische Landtag hat das sogenannte Zweckentfremdungsverbot verschärft.

Haus und ParagrafenzeichenDer Freistaat Bayern verschärft das Zweckentfremdungsverbot.
Dieses Gesetz gibt es im Freistaat seit 2007. Demnach können Gemeinden mit knappem Wohnraum festlegen, dass Wohnungen nicht zweckentfremdet werden dürfen. Eine Zweckentfremdung von Wohnraum liegt beispielsweise vor, wenn mehr als acht Wochen pro Kalenderjahr an Touristen vermietet wird oder eine Wohnung länger als drei Monate leer steht.

Das ursprünglich bis zum 30. Juni 2017 befristete Zweckentfremdungsverbot wird nun unbefristet verlängert sowie verschärft. So wird unter anderem das maximale Bußgeld für illegales Vermieten von 50.000 auf 500.000 Euro erhöht. „Das ist ein klares Signal, dass das kein Kavaliersdelikt ist", sagte Andreas Lorenz (CSU) im Landtag. „Bayern hat damit das schärfste Gesetz in ganz Deutschland."

Die Gesetzesänderungen sollen zum 1. Juli in Kraft treten. Von dem bislang geltenden bayerischen Zweckentfremdungsverbot hat bislang nur die Stadt München Gebrauch gemacht. Wer dort seine Wohnung als Ferienwohnung vermieten möchte, braucht eine Genehmigung der Stadt.

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