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BAG-Urteil zu Drogenkonsum: Fristlose Kündigung eines Lkw-Fahrers rechtens

München, 20.10.2016 | 14:44 | kro

Einem Berufskraftfahrer, der seine Fahrtüchtigkeit – egal ob vor oder während der Arbeitszeit – durch die Einnahme von Drogen gefährdet, darf fristlos gekündigt werden. Das hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) am Donnerstag entschieden.
 

Verschwommener Lkw auf StraßeLkw-Fahrern darf wegen Drogenkonsums gekündigt werden.
Im verhandelten Fall nahm ein Lkw-Fahrer an einem Samstag im privaten Umfeld Amphetamin und Methamphetamin ein. Ab dem darauffolgenden Montag war er wieder im Dienst. Bei einer Polizeikontrolle am Dienstag wurde der Drogenkonsum festgestellt.

Sein Arbeitgeber kündigte ihm daraufhin fristlos. Dagegen klagte der Lkw-Fahrer. Aus seiner Sicht hätten keine Anhaltspunkte für eine tatsächliche Fahruntüchtigkeit bestanden. Die Vorinstanzen stimmten ihm zu und erklärten die Kündigung für unwirksam.

Die dagegen gerichtete Revision des Arbeitsgebers war vor dem Bundesarbeitsgericht erfolgreich. Die Vorinstanzen hätten die sich aus der Einnahme der Substanzen typischerweise ergebenden Gefahren nicht hinreichend berücksichtigt, so die Erfurter Richter. Dabei sei unerheblich, ob die Fahrtüchtigkeit des Klägers während der durchgeführten Fahrten konkret beeinträchtigt gewesen war.
 
 

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