Jetzt Punkteteilnehmer werden: 5 € sichern
Sie sind hier:

BAG-Urteil: Kranke Mitarbeiter müssen nicht zum Personalgespräch erscheinen

München, 2.11.2016 | 15:22 | che

Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat entschieden: Erkrankte Mitarbeiter dürfen in der Regel nicht zum Personalgespräch in die Firma zitiert werden. Ein Krankenpfleger hatte geklagt, weil er aufgrund seiner Abwesenheit von seinem Arbeitgeber abgemahnt worden war.

Richterhammer und GesetzestextKranke Mitarbeiter müssen nur in besonderen Ausnahmefällen im Betrieb erscheinen.
Im vorliegenden Fall war ein Krankenpfleger zu drei verschiedenen Terminen zum Personalgespräch geladen worden, obwohl er krankgeschrieben war. Als er zu keinem der Termine erschien, erhielt er eine Abmahnung vom Arbeitgeber.

Daraufhin zog der Krankenpfleger vor Gericht. Mit Erfolg – die Richter des BAG gaben ihm recht. Sie erklärten die Abmahnung für unwirksam. Ein generelles Urteil wollten sie jedoch nicht aussprechen.

In Ausnahmefällen sei es Betrieben erlaubt, Mitarbeiter trotz Erkrankung einzubestellen. In so einem Fall müssten jedoch triftige betriebliche Gründe vorliegen – sprich der Arbeitnehmer müsse unverzichtbar und gesundheitlich dazu in der Lage sein. Auch die Kontaktaufnahme zu erkrankten Mitarbeitern – schriftlich oder telefonisch – sei dem Arbeitgeber nicht prinzipiell untersagt.

Weitere Nachrichten zum Thema Rechtsschutzversicherung