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BAG-Urteil Hinterbliebenenversorgung: Gekürzte Witwenrente bei großem Altersunterschied rechtens

München, 11.12.2018 | 16:00 | kro

Zahlt ein Unternehmen der deutlich jüngeren Ehefrau eines verstorbenen Arbeitnehmers nur eine gekürzte Witwenrente, stellt dies keine Altersdiskriminierung dar. Das hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) am Dienstag entschieden.

Grabstein auf FriedhofDie Witwenrente kann bei großem Altersunterschied gekürzt werden.
Im verhandelten Fall beantragte die 15 Jahre jüngere Witwe eines verstorbenen Arbeitnehmers eine Hinterbliebenenrente, die sie zunächst in voller Höhe erhielt. Wenige Monate später teilte das Unternehmen ihr mit, dass sie künftig nur noch eine gekürzte Rente erhalten werde.

Dabei berief sich die Firma auf die Altersabstandsklausel in ihrer Versorgungsordnung. Laut dieser wird die Witwenrente, wenn die Frau mehr als zehn Jahre jünger als der verstorbene Mitarbeiter ist, gekürzt – und zwar um jeweils fünf Prozent pro zusätzlichem Jahr Altersabstand.

Die Hinterbliebene empfand diese Regelung als unzulässige Altersdiskriminierung und zog vor Gericht – jedoch ohne Erfolg. Aus Sicht der BAG-Richter ist die Zahlung einer gekürzten Witwenrente gerechtfertigt: Bei einem Altersabstand von über zehn Jahren sei die gemeinsame Lebensführung darauf ausgelegt, dass der jüngere Hinterbliebene einen Teil seines Lebens ohne den Versorgungsberechtigten verbringe.

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