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BAG-Urteil Arbeitsrecht: Resturlaub muss auch nach dem Tod ausbezahlt werden

München, 23.1.2019 | 11:15 | whe

Wird ein Arbeitsverhältnis vorzeitig durch den Tod des Arbeitnehmers beendet, haben seine Erben Anspruch auf die Auszahlung der noch ausstehenden Urlaubstage. Dieses Urteil verkündete das Bundesarbeitsgericht (BAG) am Dienstag.

Eine Nahaufnahme eines Richterhammers und einer Waage auf einem Holztisch.Das BAG hat entschieden: Urlaub kann vererbt werden.
Im verhandelten Fall hatte eine Witwe den Arbeitgeber ihres verstorbenen Mannes auf die Auszahlung nicht genommener Urlaubstage verklagt. Bei den insgesamt 25 Tagen Urlaub handelte es sich um den regulären Jahresurlaub sowie zwei Tage Zusatzurlaub, die dem Verstorbenen aufgrund einer schweren Behinderung zustanden. Die Klägerin verlangte dafür eine Abgeltung von knapp 5.900 Euro.

Da sich der beklagte Arbeitgeber geweigert hatte, die geforderte Summe zu zahlen, ging der Fall durch mehrere Instanzen, bevor er dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) vorgelegt wurde. Im November entschied der EuGH, dass der Anspruch auf bezahlten Mindestjahresurlaub nicht verfallen darf, wenn der Arbeitnehmer verstirbt.

BAG setzt Entscheidung des EuGHs um

In ihrem aktuellen Urteil setzen die Richter des BAG nun die Entscheidung des EuGHs um. Im Falle der Klägerin, die Alleinerbin des Verstorbenen war, muss der Arbeitgeber nun die geforderte Abgeltung für den noch ausstehenden Urlaub ausbezahlen.

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