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Urteil: Außerordentliche Kündigung von Messies rechtens

München, 14.3.2017 | 10:25 | kro

Bei zu viel Müll und Gerümpel in einer Mietwohnung dürfen Vermieter ihren Mietern außerordentlich kündigen. Das hat das Landgericht Nürnberg-Fürth kürzlich entschieden.

Müll in einer WohnungEine vollgemüllte Wohnung kann eine außerordentliche Kündigung rechtfertigen.
Im verhandelten Fall kündigte ein Vermieter das Mietverhältnis. Der Grund: Die vermietete Wohnung war stark verschmutzt und so vollgestellt, dass das Badezimmer nicht als solches genutzt und ein weiterer Raum überhaupt nicht betreten werden konnte. Zudem wurden die Räume nur unzureichend beheizt.

Da der Mieter sich weigerte auszuziehen, reichte der Vermieter eine Räumungsklage ein. Das Amtsgericht Neustadt/Aisch sah die Kündigung als begründet an. Dagegen ging der Mieter in Berufung – ohne Erfolg. Das Landgericht Nürnberg-Fürth hat die Berufung zurückgewiesen: Der Mieter habe seine mietvertraglichen Pflichten verletzt und die Mietwohnung erheblich gefährdet.

Da der Mieter bereits mehrfach abgemahnt worden sei, habe der Vermieter sogar das Recht, ihm außerordentlich zu kündigen, so die Richter. Angesichts des Wohnungszustands sei dem Vermieter das Warten bis zum nächsten ordentlichen Kündigungstermin nicht zumutbar. Das Urteil ist rechtskräftig.

Mehr zum Thema Mietvertrag kündigen können Sie auf den Ratgeberseiten von CHECK24 nachlesen.

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