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Arbeitsrecht: Zu verschnupft fürs Büro: Korrektes Verhalten bei Krankmeldung

München, 12.11.2019 | 16:48 | whe

Es ist wieder soweit: Der Herbst und damit der Übergang von der warmen zur kalten Jahreszeit steht vor der Tür. Der Temperaturumschwung bleibt häufig nicht folgenlos: Eine Erkältungswelle schwappt durchs Land. So verhalten Sie sich als Arbeitnehmer im Krankheitsfall richtig.

Eine junge Frau im Park hält sich ein Taschentuch vor die Nase.Im Herbst bleiben auch viele Arbeitnehmer von einer Erkältung nicht verschont.
Erkältungen spalten die arbeitende Bevölkerung in zwei Lager: Die einen schleppen sich auch mit erhöhter Temperatur zur Arbeit, damit nichts liegen bleibt. Die anderen bleiben bereits bei den ersten Anzeichen daheim, um niemanden anzustecken und die Krankheit nicht zu verschleppen. Doch wie verhält man sich als erkälteter Arbeitnehmer richtig?
 
Selbstverständlich führt nicht jedes Niesen oder eine verstopfte Nase gleich zu einer Arbeitsunfähigkeit. Doch wer sich nicht fit fühlt, sollte lieber daheimbleiben und alles daransetzen, möglichst schnell wieder auf die Beine zu kommen. Dass dieses Vorgehen sinnvoller ist, beweist sogar eine Studie des amerikanischen National Bureau of Economic Research. Denn wer sich krank ins Büro schleppt, kann meist keine normale Leistung bringen und steckt mitunter auch noch die Kollegen an.
 

Was Sie im Falle einer Krankmeldung beachten müssen

Als Arbeitnehmer haben Sie also durchaus das Recht, bereits bei den ersten Anzeichen einer Erkältung zu Hause zu bleiben und sich auszukurieren. Rein arbeitsrechtlich gesehen gelten für eine Erkältung dabei dieselben Bestimmungen wie für andere Krankheitsfälle. Bei einer Krankmeldung sollten Sie jedoch unbedingt die folgenden Punkte berücksichtigen:
 
  • Geben Sie Ihrem Arbeitgeber unverzüglich Bescheid – am besten noch vor Beginn der regulären Arbeitszeit.
  • Sie sind nicht verpflichtet, Ihrem Arbeitgeber die Art und Ursache der Erkrankung mitzuteilen. Jedoch wird häufig zumindest eine Einschätzung erwartet, wie lange Sie voraussichtlich ausfallen werden.
  • Beachten Sie die Vorgabe Ihres Arbeitgebers, ab welchem Krankheitstag die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung eingereicht werden muss. Häufig ist dies ab dem dritten Tag der Fall.
  • Verhalten Sie sich möglichst "genesungsförderlich" – das heißt, setzen Sie alles daran, so schnell wie möglich wieder auf die Beine zu kommen. Waren Sie bereits beim Arzt, sollten Sie seine Empfehlungen befolgen.
  • Sie müssen sich nicht zu Hause abschotten – Spaziergänge an der frischen Luft können schließlich den Genesungsprozess fördern. Auch Einkäufe und der Weg zur Apotheke sind nicht verboten. Auf eine ausgedehnte Shoppingtour in der Stadt sollten sie hingegen lieber verzichten!
  • Auch Freizeitaktivitäten wie Restaurantbesuche, Partys oder extremer Sport sollten vermieden werden, da diese in der Regel die Genesung verlangsamen. Und: Sollten Sie trotz Krankschreibung beim ausgelassenen Feiern erwischt werden, kann dies gravierende Folgen im Job nach sich ziehen!
  • Fühlen Sie sich trotz Krankschreibung nach einigen Tagen wieder fit, können Sie ins Büro zurückkehren. Eine Krankschreibung verpflichtet Sie nicht, daheim zu bleiben – sie ist lediglich eine Einschätzung des Arztes. Auch der Versicherungsschutz der Krankenkasse ist nicht gefährdet, wenn sie vor Ablauf der Krankschreibung wieder arbeiten gehen.

Weitere Informationen rund um das Thema Krankmeldung finden Sie auf unserer Ratgeberseite zum Thema Krankheitsfall.

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