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Arbeitsrecht kirchlicher Arbeitgeber: Zweite Ehe ist kein Kündigungsgrund

München, 17.8.2018 | 11:00 | kro

Kündigt ein kirchlicher Arbeitgeber einem Mitarbeiter, weil dieser zum zweiten Mal heiratet, ist die Kündigung unwirksam. Das hat das Arbeitsgericht Hagen in einem aktuellen Urteil entschieden.

Eheringe mit Schachtel in HandEine Wiederheirat ist kein Kündigungsgrund.
Im verhandelten Fall kündigte ein katholischer Wohlfahrtsverband einem langjährigen Mitarbeiter, da dieser sieben Jahre nach einer Scheidung erneut geheiratet hatte. Die Argumentation des kirchlichen Arbeitgebers: Der Abschluss einer solchen "unzulässigen Zivilehe" könne ein erhebliches Ärgernis erregen und die Glaubwürdigkeit der Kirche beeinträchtigen.

Der Mitarbeiter klagte gegen die Kündigung – mit Erfolg. Der Wohlfahrtsverband muss ihn weiter beschäftigen sowie den seit der Kündigung entfallenen Lohn nachzahlen.

Aus Sicht der Hagener Richter sei vor dem Ausspruch der Kündigung eine Interessenabwägung der Parteien nicht hinreichend durchgeführt worden. Insbesondere sei nicht näher dargelegt worden, warum es sich bei der Wiederheirat um ein Ärgernis gehandelt haben soll, so die Richter weiter.

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