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Urteil: Arbeitslosengeld trotz Beschäftigung

München, 8.11.2016 | 10:29 | kro

Auch wer einen Arbeitsvertrag hat, kann unter Umständen einen Anspruch auf Arbeitslosengeld haben. Das geht aus einem kürzlich veröffentlichten Urteil des Sozialgerichts Dortmund hervor.

Justitia Statue blauer HimmelLaut dem Urteil kann auch trotz Arbeitsstelle Anspruch auf Arbeitslosengeld bestehen.
Im verhandelten Fall sah sich eine Angestellte des Landes Nordrhein-Westfalen wegen Mobbings nicht mehr in der Lage, an ihrem bisherigen Amtsgericht tätig zu sein. Da sie ohne Gehaltszahlung freigestellt wurde, beantragte sie Arbeitslosengeld I.

Die zuständige Agentur für Arbeit in Dortmund lehnte eine Zahlung ab. Die Begründung: Die Antragstellerin stehe in einem ungekündigten Beschäftigungsverhältnis und ihr Arbeitgeber habe nicht auf sein Weisungsrecht verzichtet. Somit sei sie nicht arbeitslos. Das Sozialgericht Dortmund sah die Sachlage anders und verurteilte die Arbeitsagentur zur Zahlung von Arbeitslosengeld I.

Aus Sicht der Richter genügt für eine Arbeitslosigkeit die faktische Beschäftigungslosigkeit. Diese liege vor, da die Justizbeschäftigte sich nicht mehr an ihrem Stammgericht habe einsetzen lassen. Zudem dürfe sie die förmliche Kündigung davon abhängig machen, eine andere zumutbare Arbeit gefunden zu haben.
 

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