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Nachbarschaftsrecht

Die wichtigsten Informationen im Überblick

  • Das Nachbarschaftsrecht regelt die rechtlichen Beziehungen zwischen Nachbarn und/oder Dritten 
  • Die rechtliche Grundlage basiert auf einer allgemeinen Regelung im BGB nach §903 ff.
  • Fast jedes Bundesland verfügt zusätzlich über ein eigenes Länder-Nachbarschaftsrecht

Inhaltsverzeichnis

  1. Rechtliche Grundlagen des Nachbarschaftsrechts
  2. Wichtige Regelungen der einzelnen Bundesländer in der Übersicht
  3. Rechtliche Absicherung bei einem Nachbarschaftsstreit

Ob Lärmbelästigungen, eine zu hohe Hecke oder ein über das eigene Grundstück herausragendes Gewächs: All das kann erhebliche Nachbarschaftsstreite auslösen. Mit dem Nachbarschaftsrecht können diese Streitigkeiten juristisch geklärt werden. Als Teil des Sachenrechts regelt dieses die rechtlichen Beziehungen zwischen Nachbarn und/oder Dritten. 

Das Nachbarschaftsrecht bestimmt dabei, welche Rechte man als Eigentümer auf seinem eigenen Grundstück hat und inwieweit man die Eingriffe von Nachbarn auf dieses verhindern darf beziehungsweise hinnehmen muss. Mithilfe des Nachbarschaftsrechts wird versucht, die Interessen beider Parteien nach dem Grundsatz der gegenseitigen Rücksichtnahme zusammenzuführen. Demnach sollten die Rechte und Pflichten nur so ausgeübt werden, dass auch das Interesse der Nachbarn einbezogen wird.

Rechtliche Grundlagen des Nachbarschaftsrechts

Rechtliche Grundlage auf der Bundesebene

Das deutsche Nachbarschaftsrecht besteht aus einem privaten Teil (§903 ff. BGB) und einem öffentlichen Teil (zum Beispiel §31-35 BauGB oder Landesbauverordnungen). Beide Teile unterscheiden sich vor allem in ihrer Definition des “Nachbars”.

  • Öffentlicher Teil

    Im öffentlichen Recht ist eine Person gemeint, die durch ein bestimmtes Vorhaben beeinträchtigt wird, unabhängig davon, ob die Parteien tatsächlich aneinandergrenzende Grundstücke besitzen. Allerdings muss sich der Nachbar hierbei auf eine Rechtsvorschrift berufen, welche auch den eigenen Schutz des Nachbarn impliziert. Denn eine Rechtsvorschrift, die nur dem öffentlichen Interesse dient, ist für den Nachbarn in diesem Fall nutzlos. Beispiele wären entstehende Lärmbelästigungen durch den Bau einer Autobahn oder das Aufstellen von Windrädern. 

  • Privater Teil

    Im privaten Nachbarschaftsrecht wird der “Nachbar” als eine Person definiert, die ihr eigenes Grundstück in unmittelbarer räumlicher Nähe zu dem Eigentümer eines anderen Grundstücks hat. Der Eigentümer einer Sache hat daher gemäß dem BGB grundsätzlich das Recht, mit dieser beliebig zu verfahren. Es besteht ebenfalls die Möglichkeit, andere von einer Einwirkung auszuschließen. Dieses Recht ist allerdings auf die eigene Sache begrenzt und somit ausschließlich auf das eigene Grundstück.

 

Grundsätzlich kann man als Besitzer eines Grundstücks frei darüber entscheiden, was mit dem eigenen Grundstück passiert. Der Nachbar hat demnach kein Recht, beispielsweise bei der Pflanzenwahl mitzuentscheiden. Sobald allerdings die Entscheidungen auf dem eigenen Grundstück auch das Nachbargrundstück beeinflussen, wird dieses Recht begrenzt. 
Um in solchen Fällen Streitigkeiten zwischen Nachbarn zu vermeiden, gibt es im Bürgerlichen Gesetzbuch verschiedene rechtliche Vorschriften zum Zusammenleben, wie zum Beispiel:

  • Überhang von Zweigen, Wurzeln etc. über das eigene Grundstück hinaus
  • Überfall von Früchten auf das andere Grundstück
  • Benutzung fremder Grundstücke über einen Notweg
  • Gemeinschaftliche Benutzung von Grenzanlagen, wie eine Mauer, die zwei Grundstücke räumlich trennt

Rechtsgrundlage auf der Länderebene

Ergänzend zu den allgemeinen Bestimmungen des BGB verfügt fast jedes Bundesland über ein eigenes Landes-Nachbarschaftsrecht. Der Unterschied liegt hierbei vor allem in der Detailliertheit. Die einzelnen Paragraphen regeln somit zum Teil mit genauen Zentimeterangaben und Uhrzeiten, was auf dem eigenen Grundstück erlaubt ist und was nicht. Hier ein paar Beispiele: 

  • Fensterrecht: Inwieweit dürfen Fenster mit Blick zum Nachbarn errichtet werden?
  • Lärm und Gerüche: Zu welcher Uhrzeit darf Rasen gemäht werden? Darf ohne Erlaubnis des Nachbarn gegrillt werden?
  • Hammerschlags- und Leiterrecht: Darf man das Grundstück des Nachbarn betreten, um das eigene Gebäude zu renovieren?

Hamburg, Bremen und Mecklenburg-Vorpommern hingegen verfügen über kein eigenes Nachbarschaftsrecht. Es greifen deshalb die allgemeinen Regelungen des Bundes. 

Wichtige Regelungen der einzelnen Bundesländer in der Übersicht

Die unterschiedlichen Nachbarschaftsrechte der einzelnen Bundesländer bringen auch verschiedene Regelungen mit sich. 

Beispiel:

Bei der Regelung, wie weit die Hecke vom Nachbargrundstück entfernt sein muss, gibt es einige Bundesländer, die sich in ihren Richtlinien unterscheiden. So fordert das Land Hessen bei einer Hecke, die über zwei Meter hoch ist, einen Mindestabstand von 0,75 Metern. In Bayern hingegen muss ein Abstand von mindestens zwei Metern eingehalten werden. In Rheinland-Pfalz ist der Abstand wiederum anders geregelt: bei einer Hecke mit einer Höhe von mehr als zwei Metern muss der Abstand bei 0,75 Metern plus dem Maß der Mehrhöhe der Hecke liegen. 

Rechtliche Absicherung bei einem Nachbarschaftsstreit

Aufgrund der Unterschiede in den einzelnen Bundesländern weisen die generellen Regelungen rund um das Nachbarschaftsrecht eine hohe Komplexität auf. Welche Regelung final greift, hängt vom Einzelfall ab und kann nicht immer im Vorfeld genau bestimmt werden. Mit einer Rechtsschutzversicherung können Sie sich daher juristisch absichern. Im Streitfall können Sie damit im direkten Gespräch mit einem Rechtsanwalt klären, welche Rechte Sie gegenüber Ihrem Nachbarn haben. Noch dazu übernimmt eine Rechtsschutzversicherung im Fall von Rechtsstreitigkeiten unter anderem die Kosten für Gerichtsverfahren, Zeugen sowie Gutachter und schützt Sie damit vor hohen finanziellen Belastungen.

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