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Landwirtschafts- und Verkehrs-Rechtsschutz (LuV)

Wer einen Forst- oder Landwirtschaftsbetrieb besitzt, kann sich selbst, die engste Familie und seine Mitarbeiter mit einem Landwirtschafts- und Verkehrs-Rechtsschutz gegen viele Risiken absichern. Diese Rechtsschutzform umfasst den beruflichen und privaten Bereich des Betriebsinhabers, sowie die Ausübung einer nichtselbstständigen Tätigkeit. Alle anderen privaten oder beruflichen Tätigkeitsformen (selbstständig und freiberuflich), die nicht die Land- oder Forstwirtschaft betreffen, müssen durch einen privaten Berufs-,  Fahrer- und Verkehrsrechtsschutz (für Selbstständige), gesondert versichert werden.

Zum versicherten Personenkreis gehören (neben dem Versicherungsnehmer) der im Versicherungsschein eingetragene Ehe- oder Lebenspartner, minderjährige Kinder und unverheiratete volljährige Kinder bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres. Befinden sich letztere jedoch in einer dauerhaften beruflichen Anstellung, sind sie nicht länger automatisch mitversichert. Zudem sind sämtliche Personen, die bei Vertragsabschluss berechtigte Fahrer oder Fahrinsassen sind, sowie Mitinhaber und deren eheliche / eingetragene Lebenspartner mitversichert. Auch Altenteiler und die im Betrieb beschäftigten Personen sind im Rahmen ihrer Berufsausübung mitversichert.

Der Versicherungsschutz umfasst in der Regel:

Vor Vertragsabschluss sollten Leistungsumfang und mitversicherter Personenkreis genau geprüft werden. Wird eine Obliegenheit des Vertrages verletzt, ist der Rechtsschutz eingeschränkt oder gar nicht wirksam. 

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