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Erbrecht

Das deutsche Erbrecht gestattet es jedem Menschen, zu Lebzeiten sein Eigentum oder andere veräußerbare Rechte nach eigenem Willen per Testament zu vererben. Es sichert zudem erbberechtigten Verwandten einen Rechtsanspruch auf Erbe zu (Pflichterbanteil). Im Jahr 2020 belief sich das in Deutschland geerbte Vermögen auf insgesamt rund 50,2 Milliarden Euro (Quelle: Statistisches Bundesamt, 2021).

Die Erbfolge sollte immer hinreichend geklärt sein. Ist die Erbschaft jedoch weder durch ein Testament noch durch einen Erbvertrag geregelt, greift die gesetzlich geregelte Erbfolge. Diese bestimmt sich durch die Verwandten des Erblassers. Die Vorschriften, nach denen die Erbschaft gesetzlich korrekt abzulaufen hat, ist im fünften Buch des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) definiert.

Für das Erbrecht kann man keine gesonderte private Rechtsschutzversicherung abschließen. Dennoch bieten die meisten Versicherungen einen Beratungsrechtsschutz für das Familien- und Erbrecht. Darüber hinaus bieten manche Versicherer eine außergerichtliche oder sogar gerichtliche Deckung (meist bis zu einer festgesetzten Deckungssumme) an.

Dieser Beratungsrechtsschutz kann vom Versicherungsnehmer in Anspruch genommen werden, wenn sich dessen familiäre Situation ändert. Versicherungsleistungen werden erbracht, wenn es zum Beispiel um die Anfechtung eines Testaments, eine Erbschaftsannahme oder -ausschlagung geht. Professionelle juristische Beratungshilfe gewährt der Rechtsschutz auch, wenn es um das Einklagen eines Erbpflichtteils geht. Die Kosten für einen Schriftverkehr oder Prozess übernimmt die Rechtsschutzversicherung in den meisten Fällen nicht.

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