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Beratungsrechtsschutz

Bei dieser Versicherungsform steht die Versicherung in der Pflicht, dem versicherten Personenkreis auf den Gebieten des Familien- und Erbrechts die Kosten für eine mündliche oder schriftliche Auskunft durch einen Notar oder Anwalt zu erstatten.

Gemäß der Allgemeinen Musterbedingungen für Rechtsschutzversicherungen 2021 (ARB) enthalten folgende Rechtsschutzversicherungen einen solchen Beratungsrechtsschutz:

  • Privat-Rechtsschutz für Selbständige
  • Privat- und Berufsrechtsschutz für Nichtselbständige
  • Privat-, Berufs- und Verkehrsrechtsschutz für Nichtselbständige
  • Landwirtschafts- und Verkehrsrechtsschutz
  • Privat-, Berufs- und Verkehrsrechtsschutz für Selbständige

Beispiele für den Beratungsrechtsschutz

Der Beratungsrechtsschutz wird zum Beispiel in folgenden Fällen wirksam:

  • Familienrecht: Unterhalts- und Sorgerechtsstreitigkeiten
  • Erbrecht: Anfechtung des Testaments, Erbschaftsannahme oder -ausschlagung, Einklage eines Erbpflichtteils

Grenzen und Vorgaben
Der Rechtsschutz greift jedoch nicht bei präventiven Beratungen über Rechtsfolgen oder wenn sich nur die wirtschaftliche Situation des Versicherungsnehmers ändert. Kein Rechtsschutzanspruch besteht, wenn die Tätigkeit über die Erteilung eines Rates oder einer Auskunft hinausgeht, das heißt wenn der Anwalt oder Notar in mündlichen oder schriftlichen Kontakt mit der Konfliktpartei treten soll. Eine Beratung ist nur durch einen in der Bundesrepublik Deutschland zugelassenen Juristen möglich.

 

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