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Disziplinarrecht

Das Disziplinarrecht erfüllt eine wichtige Aufgabe für das Funktionieren eines demokratischen und rechtsstaatlichen Systems. Da Bund, Länder und sonstige juristische Personen des öffentlich-rechtlichen Bereichs natürliche Personen zur Ausführung und Wahrnehmung der Gesetze benötigen, wurde ein spezielles Beschäftigungsverhältnis geschaffen – das öffentlich-rechtliche Dienstverhältnis. Dieses unterliegt den Tarifverträgen des Bundes (TVöD) und der Länder (TV-L) für Beschäftigte im öffentlichen Dienst und dem Dienst-, Besoldungs-, Versorgungs-, und Beamtenrecht.

Der öffentliche Dienst ist ein Arbeitssektor, in dem spezielle Regeln gelten und spezielle Anforderungen an die Beschäftigten gestellt werden. Da es in diesem Sektor darum geht, für die Allgemeinheit wichtige Dienstleistungen zu erbringen, z.B. die Wahrung der öffentlichen Sicherheit und die Einhaltung geltender Gesetze, werden hierfür integere Personen benötigt. Denn die Gefahr, dass es in diesem Arbeitsbereich zu Ungleichbehandlungen oder Bestechungen kommt, ist groß.

Für den Fall, dass ein Beamter oder ein Angestellter des öffentlichen Dienstes gegen Rechtsstaatsprinzipien, Gesetze oder Verordnungen verstößt, wird gemäß dem Disziplinar- bzw. Beamtenrecht ein Disziplinarverfahren eingeleitet. Ein solches Verfahren wird oftmals zusätzlich oder unabhängig von einem Strafverfahren eingeleitet. In solchen Fällen ist es sehr hilfreich und kostensparend, wenn der Beschuldigte über eine Rechtsschutzversicherung verfügt, die einen Disziplinar-, Standes-, und Straf-Rechtsschutz beinhaltet.

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