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Bedingungsanpassung

Ein Rechtsschutzversicherer kann eine Bedingungsanpassung, d.h. eine Änderung, Ergänzung, Streichung oder Ersetzung von Vertragsinhalten vornehmen. Der Versicherungsnehmer genießt jedoch hinsichtlich der Vertragsziele Vertrauensschutz, sodass die Bedingungen eine Vertrages niemals willkürlich und zu seinem Nachteil abgeändert werden können. Das Anpassen von Vertragsbedingungen ist meist auf Veränderungen im Bereich der Gesetzgebung oder der Rechtsprechung zurückzuführen. Da in beiden Fällen oftmals ein großer Interpretationsspielraum vorhanden ist, sind bei einer Vertragsänderung die alten und neuen Vertragsbedingungen sorgfältig zu prüfen.

Bedingungsanpassungen müssen dem Versicherungsnehmer wirtschaftlich und rechtlich zugemutet werden können. Wenn ein Versicherungsunternehmen die Vertragsbedingungen im Nachhinein ändert, verfügt der Versicherte in jedem Fall über ein gesondertes Widerrufsrecht. Auch wenn die Änderung des Vertrags zum eindeutigen Vorteil des Versicherten wäre, kann dieser von seinem Widerrufsrecht Gebrauch machen. Dadurch kommt es zu einer einseitigen Aufhebung des Versicherungsvertrages. Dem Kunden muss in jedem Fall eine Änderung der allgemeinen Rechtsschutz- und Vertragsbedingungen immer schriftlich mitgeteilt werden. Wenn der Versicherte mit den Änderungen nicht einverstanden ist, besteht die Möglichkeit der Beendigung des Rechtschutzvertrages innerhalb von sechs Wochen.

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