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Kann man den Vermieterrechtsschutz auf die Mieter umlegen?

Als Vermieter können Sie bestimmte Kosten auf den Mieter umlegen – zum Beispiel für die Straßenreinigung, Müllabfuhr sowie die Reinigung und Beleuchtung des Gebäudes. Der Versicherungsbeitrag für den Vermieterrechtsschutz gehört hingegen nicht zu den umlagefähigen Nebenkosten.

Dementsprechend müssen Sie als Vermieter die Prämie für Ihre Vermieterrechtsschutzversicherung komplett selbst tragen. Diese Investition ist aber durchaus sinnvoll, denn eine Rechtsschutzversicherung inklusive dem Baustein Vermieterrechtsschutz bewahrt Sie bei potenziellen Rechtsstreitigkeiten mit Mietern vor hohen Kosten.

Zudem können Sie mit dem Online-Vergleichsrechner von CHECK24 unkompliziert eine günstige und leistungsstarke Rechtsschutzversicherung finden und dadurch beim Versicherungsbeitrag sparen. Der Vermieterrechtsschutz ist dabei einzeln abschließbar. 

Haben Sie Ihr Eigentum vermietet, ist eine Absicherung über einen Vermieterrechtsschutz vorteilhaft. Sofern Sie auch in dem Gebäude wohnen, wäre eine weitere Absicherung über einen Wohnrechtsschutz notwendig. So sind sowohl Streitigkeiten mit Ihren Mietern (als Vermieter) als auch mit Ihren Nachbarn (als Anwohner) beziehungsweise mit der Eigentümergemeinschaft (als Wohnungsbesitzer) abgedeckt.

Zu beachten ist: Der Wohnrechtsschutz muss mindestens in Kombination mit einem Verkehrs- oder Privatrechtsschutz abgeschlossen werden, sodass Sie rundum geschützt sind.
 

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