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München, 18.12.2020 | 12:14 | mst
Der Bundesgerichtshof hat in zwei aktuellen Urteilen über Prämienanpassungen bei der privaten Krankenversicherung entschieden. Eine Erhöhung müsse konkret begründet werden, damit sie wirksam werde, entschieden die Karlsruher Richter.
Der durchschnittliche Zusatzbeitrag ist 2024 bereits von 1,6 auf 1,7 Prozent gestiegen, für 2025 wird die bislang größte Erhöhung vermutet.
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat die Sozialversicherungsrechengrößen für das Jahr 2024 festgelegt.
In 2020 sind mehr Menschen von der gesetzlichen in die private Krankenversicherung gewechselt. Die Zahl der Vollversicherungen blieb fast unverändert.