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Pflegeversicherung: Bundesverfassungsgericht muss Beiträge für Eltern prüfen

München, 25.1.2018 | 17:56 | mst

Das Bundesverfassungsgericht muss die Finanzierung der gesetzlichen Pflegeversicherung überprüfen. Geklagt hatten die Eltern von vier Kindern: Sie kritisieren, dass die Zahl der Kinder beim Beitrag keine Berücksichtigung findet.
 

Eltern zusammen mit ihren zwei KindernZahlen Eltern zu viel für die Pflegeversicherung? Das muss das Bundesverfassungsgericht nun prüfen.
Das Sozialgericht Freiburg hat am Mittwoch entschieden, dass sich das Bundesverfassungsgericht mit der Finanzierung der gesetzlichen Pflegeversicherung beschäftigen muss. Das meldet der Deutsche Familienverband (DFV), der die Klage eines Elternpaars unterstützt hatte.
 
Die Eltern von vier Kindern beanstandeten, dass bei der Berechnung des Beitragssatzes nicht nach der Anzahl der Kinder unterschieden werde. Derzeit zahlen Kinderlose in der gesetzlichen Pflegeversicherung 0,25 Prozentpunkte mehr. Bei Eltern hat die Anzahl der Kinder jedoch keine Auswirkung auf den Beitrag.

Zudem bemängelte das Paar, dass Eltern erwachsener Kinder und Kinderlose unterschiedlich behandelt werden. Das folge einer biologistischen Sichtweise, die jeden Bezug zum Familienrecht verloren habe. Außerdem werde bei den Rücklagen für den Pflegevorsorgefonds nicht zwischen Kinderlosen und Eltern unterschieden.
 

Familienverband hat 2.000 Musterklagen unterstützt

Das Sozialgericht Freiburg entschied jetzt, dass das Bundesverfassungsgericht die Finanzierung der gesetzlichen Pflegeversicherung überprüfen müsse (Aktenzeichen AZ 6 KR 5414/15). Der Deutsche Familienverband hat zusammen mit dem Familienbund der Katholiken (FDK) seit 2015 Musterklagen von mehr als 2.000 Familien unterstützt. Ziel der Klagen ist es, Erziehungsleistungen bei den Beiträgen der gesetzlichen Sozialversicherungen stärker zu berücksichtigen.
 
Erst im vergangenen Sommer hatte das Bundessozialgericht allerdings geurteilt, dass Eltern keinen Anspruch darauf hätten, wegen der Betreuung und Erziehung ihrer Kinder einen Beitragsnachlass bei der Renten- und Krankenversicherung zu erhalten. Die Richter reichten die Klage damals nicht an das Bundesverfassungsgericht weiter.

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