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BFH-Urteil: Kinder können künftig Pflegefreibetrag ansetzen

München, 6.7.2017 | 11:09 | are

Kinder, die ihre Eltern pflegen, können nach deren Tod künftig den Pflegefreibetrag bei der Erbschaftssteuer ansetzen. Bisher war dies nicht möglich.

Senior geht mit junger Frau, die eine Einkaufstüte trägt, spazieren.Wer seine Eltern unentgeltlich pflegt, darf künftig den Pflegefreibetrag in Anspruch nehmen.
Das geht aus einem Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) hervor, das am Mittwoch verkündet wurde. Bisher wurde den erbenden Kindern von Pflegebedürftigen der Pflegefreibetrag verweigert.
 
Dem Urteil lag folgender Fall zugrunde: Eine Frau hatte ihre Mutter auf eigene Kosten zehn Jahre lang gepflegt. Das Finanzamt hat ihr nach dem Tod der Mutter den Freibetrag in Höhe von 20.000 Euro nicht gewährt. Dagegen klagte die Tochter.
 

Gesetzliche Unterhaltspflicht steht Pflegefreibetrag nicht entgegen

Der BFH hat nun zugunsten der Frau entschieden. Laut den Richtern steht die gesetzliche Unterhaltspflicht der Kinder dem Anspruch auf den Pflegefreibetrag nicht entgegen.
 
Zudem wolle der Gesetzgeber generell die steuerliche Berücksichtigung von Pflegeleistungen verbessern. Denn in der Regel würden diese Leistungen innerhalb der Familie – vor allem zwischen Kindern und Eltern – erbracht. 

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