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München, 6.7.2017 | 11:09 | are
Kinder, die ihre Eltern pflegen, können nach deren Tod künftig den Pflegefreibetrag bei der Erbschaftssteuer ansetzen. Bisher war dies nicht möglich.
Dennoch bleibt der selbst zu tragende Eigenanteil von Pflegebedürftigen mit durchschnittlich 2.600 Euro für die stationäre Pflege aufgrund der deutlich gestiegenen Preise unverändert hoch.
Während ein großer Teil der pflegebedürftigen Menschen zu Hause versorgt wird, werden knapp 800.000 Menschen vollstationär in Pflegeheimen betreut. Doch die Kosten für einen solchen Pflegeplatz steigen immer weiter.
In vielen Fällen übernehmen Angehörige die Pflege ihrer Verwandten. Um Pflegebedürftige und Angehörige bei der häuslichen Pflege finanziell zu unterstützen, zahlt die Pflegekasse ab dem 01.01.2024 fünf Prozent mehr Pflegegeld.