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Pflegenotstand: Die Pflegeausbildung wird neu geregelt

München, 29.6.2018 | 11:16 | mst

Für die Ausbildung in der Pflege gibt es künftig neue Regeln. Pflegekräfte sollen leichter in allen Bereichen der Pflege arbeiten können, das Schulgeld entfällt.
 

Pflegerin kümmert sich um Seniorin im Rollstuhl.Die Arbeit in der Pflege: Mit der Ausbildungsreform soll sie attraktiver werden.
Der Bundestag hat am Donnerstag mit den Stimmen der Großen Koalition eine neue Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für die Pflegeberufe verabschiedet. Mit der Reform soll die Ausbildung in der Pflege attraktiver werden, um den Personalmangel zu bekämpfen.
 
So soll das Schulgeld entfallen, das bislang noch in einigen Bundesländern erhoben wird. Stattdessen soll bundesweit eine Ausbildungsvergütung gezahlt werden.

Ab dem Jahr 2020 gibt es für die Pflegeberufe eine einheitliche Ausbildung zur Pflegefachkraft, die in Vollzeit drei Jahre dauert. Damit sollen Pflegefachkräfte leichter in allen Bereichen der Pflege eingesetzt werden können. Alle Auszubildenden durchlaufen in den ersten beiden Jahren bis zur Zwischenprüfung eine gemeinsame Ausbildung. Danach haben sie die Möglichkeit, sich auf die Kinderkranken- oder Altenpflege zu spezialisieren.

Ergänzung zum neuen Pflegeberufegesetz

Die Ausbildungs- und Prüfungsverordnung ergänzt das neue Pflegeberufegesetz, das der Bundestag bereits im Juni 2017 verabschiedet hatte. Der Bundesrat muss der Verordnung noch zustimmen.

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